Handwerk, Haus, Grundstück

cambium inceptum – Brandenburgische Baumkletterei

Wir führen alle Baumpflegearbeiten nach ZTV 2017 (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege) aus. Nach den dort beschriebenen Arbeitstechniken bieten wir schonende Maßnahmen wie Jungbaumpflege, Kronenpflege, Auslichtung der Krone, Totholzentfernung, Lichtraumprofilschnitt, Entfernung der Stamm- und Stockaustriebe an. Als stark eingreifende Maßnahmen die Einkürzung von Ästen, Teilen der Krone, Gesamte Krone, Sofortmaßnahmen an geschädigten Kronen durch Wetterereignisse, Nachbehandlung falsch geschnittener Bäume mit Rutenbildung, Kronensicherung – Abspannen von Ästen oder Stämmlingen zur vorsorglichen Sicherung von evtl. Ausbrüchen (baumschonend), Behandlung von Wunden – Anfahrschäden, Wurzelschäden, Schutz vor Rindenschäden – Sonnenbrand, Baumfremder Bewuchs – Entfernung von z.B. Efeu unter Beachtung des Artenschutzes, Baumschutz auf Baustellen, Verbesserung des Wurzelbereiches – Bodenauflockerung mit gleichzeitiger Düngung für besseren Gasaustausch. Natürlich auch wenn es nötig ist die Fällung und Abtragung von Bäumen. Wir führen die Baumkontrollen nach Baumkontrollrichtlinie 2020 der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) durch. – Regelkontrollen für den Nachweispflichtigen Kunden z.B. Immobilienverwaltungen – Zusatzkontrollen nach Wetterereignissen oder Insektenbefall – Baumnummerierung mit Systemplättchen der Firma Signumat – Eingehende Untersuchungen z. B. die Restwanddickenuntersuchung mit Bohrwiderstandsmessgerät – Erstellung Baumkataster Verkehrssicherungspflichtige Maßnahmen führen wir für Waldeigentümer wie z.B. die Entfernung der Naturverjüngung an Gebäuden und verkehrsrelevanten Flächen, Fällung von abgestorbenen Bäumen, Herstellung des Lichtraumprofils an Wegen aller Art durch.

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Stark im Verbund für Mensch und Natur

Mein Unternehmen kümmert sich um:

  • Baumkontrolle nach FLL-Richtlinien
  • Baumpflege nach FLL-Richtlinien
  • Baumfällung und -abtragung
  • Ersatzpflanzung
  • Verkehrssicherungsmaßnahmen auf Waldflächen